So gehst Du richtig auf Urlaub
Urlaubsanspruch
Grundsätzlich bekommst Du 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Du in die Firma eingetreten bist. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).
Dein Urlaubsanspruch entsteht in den ersten sechs Monaten Deines ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit (also aliquot). Nach sechs Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben, dann kannst Du über den vollen Urlaubsanspruch in der Höhe von 25 Arbeitstagen (bzw. 30 Werktagen) verfügen. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeits- oder Kalenderjahres bereits in voller Höhe.
Verjährung

Wie konsumiere ich Urlaub?
Die Frage, ob Du auf Urlaub gehen kannst, wann Du willst, kann grundsätzlich mit „nein“ beantwortet werden. Urlaub muss immer zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieser Grundsatz gilt wechselseitig – weder Du kannst Lage und Dauer Deines Urlaubes alleine bestimmen noch kann Dich Dein Chef einseitig auf Urlaub schicken.
In Österreich können 7% der ArbeitnehmerInnen ihren Urlaub völlig frei planen, ohne sich mit jemandem im Betrieb kurzschließen zu müssen. 81% – also der Großteil – sprechen sich mit Vorgesetzten und/oder KollegInnen ab bei der Urlaubsplanung.
Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).
Ausnahme: Vereinbare Deinen Urlaub auf alle Fälle immer schriftlich mit Deinem Vorgesetzten. Ob Du dazu firmeninterne Formulare (Urlaubsantrag) verwendest oder dies per email geschieht, ist nicht entscheidend.
Pünktlich vom Urlaub retour
Manchmal fällt es schwer, nach dem Urlaub wieder zurück zu kommen – doch wenn es noch so schön und erholsam ist – sei zum vereinbarten Zeitpunkt wieder an Deinem Arbeitsplatz zurück! Wenn Du Deinen Urlaub einseitig verlängerst, kann dies der Grund für eine berechtigte Entlassung sein.
Falls Du Deinen Urlaub notgedrungen wegen Streiks, Wetterkapriolen oder einer Erkrankung im Urlaub nicht zeitgerecht beenden kannst, gib Deinem Arbeitgeber umgehend Bescheid – am besten nachweisbar, etwa per Fax oder E-Mail! Nur so kannst Du jederzeit beweisen, dass Du nicht unentschuldigt gefehlt hast.
In diesem Sinne wünscht das gesamte CARPE DIEM Team einen wunderschönen Urlaub!